BU-Leistungsfall-Zertifikat: Vor der Einreichung Ihres Leistungsantrags können Sie sich fachanwaltlichen Rat einholen. Dieses kann Sie vor unbeabsichtigten Fehlern bewahren.
Anrecht auf neutralen Ärzteausschuss: Betseht Uneinigkeit über Ihren BU-Grad von 50% und liegen zwei gegensätzliche Gutachten vor, haben Sie Anrecht auf einen neutralen Ärzteausschuss. Das Beste: An die Entscheidung des neutralen Ärzteausschusses muss sich der Versicherer halten.
Wachsendes Bedingungswerk: Auch in der Zukunft verhandeln wir für sie in SolitärExklusiv weiterer Mehrwerte. Diese gelten dann auch für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung SolitärExklusiv!
Unabhängige Gutachter: Jeder Versicherer von SolitärExklusiv hat sich vertraglich verpflichtet, keine abhängigen Gutachter zu beauftragen.
Selbstständige: Umorganisation Ja oder Nein?! Bis zum ersten Gerichtsurteil erhalten Sie Ihre BU-Rente ohne Wenn und Aber!
Beitragsneutrale Verhandlung im Sinne des Kunden.